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Notarkosten

Bezüglich der Notarkosten gelten die nachfolgend dargestellten kostenrechtlichen Grundsätze:

Gebührenerhebungspflicht: Notare sind nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für ihre Tätigkeit gesetzlich vorgeschriebene Gebühren und Auslagen gemäß dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) zu erheben. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig. Die ordnungsgemäße Gebührenerhebung und Kostenvollstreckung wird durch regelmäßige Geschäftsprüfungen durch den Präsidenten des Landgerichts überprüft und sichergestellt.

Soziales Gebührensystem: Das Gebührensystem des Gerichts- und Notarkostengesetz ist sorgfältig austariert. Es führt insbesondere auch dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann eine notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von seinem Vermögen oder dem Wert des jeweiligen Geschäfts. Das Notarkostenrecht stellt insoweit ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Beratung inklusive: Ein weiterer Vorteil des notariellen Kostenrechts ist die Tatsache, dass die Beratung sowie die Entwurfstätigkeit des Notars in der Beurkundungsgebühr enthalten ist. Dies gilt unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine. Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden daher nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt.

Kostengünstige Dienstleistung: Eine Harvard-Studie aus dem Jahr 2007 zur Kostenstruktur, Qualität und Effizienz typischer Grundstückstransaktionen in Deutschland, Frankreich, England, Schweden, Estland und den Vereinigten Staaten hat ergeben, dass Notare in Deutschland nicht nur in hohem Maße Rechtssicherheit gewährleisten, sondern im internationalen Vergleich auch sehr günstig sind.

Weiterführende Informationen und konkrete Berechnungsbeispiele finden Sie auf den Seiten der Bundesnotarkammer: http://www.bnotk.de/Buergerservice/Notarkosten/Beispiele/index.php